Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren gem. § 68 Abs. 1 WHG zwecks Erweiterung des Steinbruches Griesenbrauck

  • Lagerstätten

Auftraggeber

Wilhelm Weber GmbH & Co. KG
Karl-Zahn-Straße 11
44141 Dortmund

Leistungszeitraum

2015-2018

Projektbezeichnung

Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren gem. § 68 Abs. 1 WHG zwecks Erweiterung des Steinbruches Griesenbrauck

Projektbeschreibung

Der Steinbruch Griesenbrauck im Osten der Stadt Iserlohn ist bereits seit vielen Jahrzehnten in Betrieb und sollte im Rahmen eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens der Lagerstätte erweitert werden.

TC hat in diesem Zusammenhang medien- und fachübergreifend die erforderlichen Planungen und die Erarbeitung der notwendigen Antragsunterlagen gemäß § 68 WHG vorgenommen bzw. koordiniert. Auch die zivilrechtlich notwendige Sicherung der erforderlichen Grundstücksflächen hat TC von der Kontaktaufnahme mit den Eigentümern bis hin zum notariellen Vertrag vorgenommen bzw. begleitet.

Bei dem Erweiterungsvorhaben im Wasserschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet sind sowohl landwirtschaftliche Flächen als auch Waldflächen vom Eingriff betroffen.

Neben diversen Fachgutachten bezüglich Lärm, Staub, Sprengen und Standsicherheit etc. waren umfangreiche artenschutzrechtliche Untersuchungen mit entsprechenden Maßnahmen notwendig.

Auch die im Rahmen der landschaftlichen Begleitplanung bilanzierte Kompensation des Eingriffs mit notwendiger Ersatzaufforstung an anderer Stelle wurde seitens TC erarbeitet und mit den Beteiligten abgestimmt.

Erbrachte Leistungen

Die TC war federführend für alle Teilleistungen im Zuge des Vorhabens beauftragt:

  • Eigentümerverhandlungen / Grundstückssicherung
  • Akzeptanzmanagement
  • Vorbereitung und Durchführung der Unterrichtung und des Scopingtermins
  • Vermessungsleistungen/(Befliegungen, Laserscaning etc.)
  • Antragsunterlagen gem. § 68 Abs. 1 WHG
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
  • Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
  • Artenschutzprüfung Stufe II (planungsrelevante Arten der Tiergruppen Vögel, Amphibien und Säugetiere (vor allem Fledermäuse)
  • Untersuchung der FFH-Verträglichkeit des Vorhabens
  • Abstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden
  • Mitwirken an Anhörungs- oder Erörterungsterminen
  • Begleiten von Bürgerversammlungen
  • Mitwirken bei Landschaftsbeiratssitzungen
  • Recherche und Auswahl von Ersatzaufforstungsflächen