Kapazitätserweiterung Ost-West-Achse

  • Umwelt

Auftraggeber

Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Leistungszeitraum

2024

Projektbezeichnung

Kapazitätserweiterung Ost-West-Achse: Landschaftspflegerische Begleitpläne, artenschutzrechtliche Prüfung und Gutachten zur Erhaltungswürdigkeit von Bäumen

Projektbeschreibung

Auf einem insgesamt ca. 8 km langen Streckenabschnitt der Stadtbahnlinie 1 werden die 14 Haltestellen im Zuge der Kapazitätserweiterung umgebaut bzw. neu gebaut. Dazu werden Landschaftspflegerische Begleitpläne aufgestellt sowie Artenschutzprüfungen der Stufen I bzw. II durchgeführt, um ein Auslösen von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG in Bezug auf planungsrelevante Tierarten, darunter Vögel, Fledermäuse und Reptilien, ausschließen zu können.

Erbrachte Leistungen

Die TC wurde hierzu mit folgenden Leistungen beauftragt:

  • Artenschutzprüfung (ASP) Stufe I und II
    • Ermittlung zur potenziellen Betroffenheit planungsrelevanter Arten durch Habitatpotenzialanalyse
    • Ermittlung der tatsächlichen Betroffenheit planungsrelevanter Arten durch faunistische Kartierungen (Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien) und der relevanten Wirkfaktoren
    • Aussagen zum Artenschutz gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG
    • Entwicklung von Vermeidungs-, Verminderungs- und CEF-Maßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustandes planungsrelevanter Arten
  • Erstellung Landschaftspflegerischer Begleitpläne
    • Biotoptypenkartierung
    • Ermittlung der zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und Landschaftsbildes
    • Erstellen von Bilanzen nach fachrechtlichen Vorgaben
    • Aussagen zu Eingriffsregelung gem. §§ 13 ff. BNatSchG
    • Entwicklung von landschaftspflegerischen Maßnahmen
    • Ermittlung und Auswahl von externen Kompensationsflächen
    • Erstellung von Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplänen
  • Erstellen von Gutachten zur Erhaltungswürdigkeit von Bäumen
    • Erstellung von Gutachten zur Erhaltungswürdigkeit in Vorbereitung auf die zu erstellenden Fällanträge und die Ermittlung des Umfangs der benötigten Ersatzpflanzungen bzw. Prognose zur Entwicklung verbleibender Bäume
  • Mitwirken an Anhörungs- oder Erörterungsterminen
    • Abstimmung mit versch. Behörden (Amt für Straßen- und Radwegebau, Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau, Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln)