Kapazitätserweiterung Ost-West-Achse
- Umwelt
Auftraggeber
Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Leistungszeitraum
2024Projektbezeichnung
Kapazitätserweiterung Ost-West-Achse: Landschaftspflegerische Begleitpläne, artenschutzrechtliche Prüfung und Gutachten zur Erhaltungswürdigkeit von BäumenProjektbeschreibung
Auf einem insgesamt ca. 8 km langen Streckenabschnitt der Stadtbahnlinie 1 werden die 14 Haltestellen im Zuge der Kapazitätserweiterung umgebaut bzw. neu gebaut. Dazu werden Landschaftspflegerische Begleitpläne aufgestellt sowie Artenschutzprüfungen der Stufen I bzw. II durchgeführt, um ein Auslösen von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG in Bezug auf planungsrelevante Tierarten, darunter Vögel, Fledermäuse und Reptilien, ausschließen zu können.
Erbrachte Leistungen
Die TC wurde hierzu mit folgenden Leistungen beauftragt:
- Artenschutzprüfung (ASP) Stufe I und II
- Ermittlung zur potenziellen Betroffenheit planungsrelevanter Arten durch Habitatpotenzialanalyse
- Ermittlung der tatsächlichen Betroffenheit planungsrelevanter Arten durch faunistische Kartierungen (Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien) und der relevanten Wirkfaktoren
- Aussagen zum Artenschutz gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG
- Entwicklung von Vermeidungs-, Verminderungs- und CEF-Maßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustandes planungsrelevanter Arten
- Erstellung Landschaftspflegerischer Begleitpläne
- Biotoptypenkartierung
- Ermittlung der zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und Landschaftsbildes
- Erstellen von Bilanzen nach fachrechtlichen Vorgaben
- Aussagen zu Eingriffsregelung gem. §§ 13 ff. BNatSchG
- Entwicklung von landschaftspflegerischen Maßnahmen
- Ermittlung und Auswahl von externen Kompensationsflächen
- Erstellung von Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplänen
- Erstellen von Gutachten zur Erhaltungswürdigkeit von Bäumen
- Erstellung von Gutachten zur Erhaltungswürdigkeit in Vorbereitung auf die zu erstellenden Fällanträge und die Ermittlung des Umfangs der benötigten Ersatzpflanzungen bzw. Prognose zur Entwicklung verbleibender Bäume
- Mitwirken an Anhörungs- oder Erörterungsterminen
- Abstimmung mit versch. Behörden (Amt für Straßen- und Radwegebau, Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau, Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln)