Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II zur Umgestaltung des Nord-sternparks in Gelsenkirchen

  • Umwelt

Auftraggeber

Stadt Gelsenkirchen
Stabsstelle IGA 2027
Goldbergstraße 12
45894 Gelsenkirchen

Leistungszeitraum

2022 - 2024

Projektbezeichnung

Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II zur Umgestaltung des Nord-sternparks in Gelsenkirchen im Zuge der Internationalen Gartenaus-stellung 2027 und Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen / ÖBB

Projektbeschreibung

Der Nordsternpark wird seit der Umgestaltung zur Bundesgartenschau 1997 als Naherholungs- und Freizeitfläche von der Bevölkerung genutzt. Im Zuge der Internationalen Gartenausstellung 2027 (I-GA 2027) in der Metropole Ruhr soll der ca. 28 ha große Inselbereich zwischen Emscher und Rhein-Herne-Kanal umgestaltet werden.

Geplante Bestandteile der Umgestaltung sind unter anderem:

  • der begrünte „Greentower“, der ehemalige Kohlebunker der Zeche Nordstern mit einem Rooftop Café (z.Zt. genutzt durch Turmfalken als Brut- sowie durch Schleiereule als Ruhe-platz und Tagesversteck, als Winterquartier der Zwergfledermaus, sowie einer Funktion als Jagd- oder Zwischenquartier für weitere Fledermausarten)
  • die Umgestaltung des Wendebeckens des ehemaligen Hafens der Zeche Nordstern mit Vor-kommen des Knoten-Laichkrautes
  • die Gestaltung von Park- und Ausstellungsflächen (u.a. Rodung von Gehölzen, in deren Teil-bereichen Waldohreule und Sperber brüten)

Die umfangreiche ASP II (inkl. CEF-Maßnahmen) wurde während laufender, komplexer Änderun-gen der Lage der Eingriffsbereiche und der Art des Bauvorhabens erstellt. Die Festlegung von mögli-chen Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG und von Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderte enge Abstimmungen mit den Behörden und den Bau- und Landschaftsplanern.

Erbrachte Leistungen

Die TC war mit folgenden Leistungen beauftragt:

  • Artenschutzprüfung Stufe II entsprechend des Runderlasses des Minis-teriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucher-schutz NRW vom 06.06.2016 (Verlängerung der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren)
    • Daten aus vorhandenen Unterlagen im Einzelnen ermitteln und aufbereiten
    • Kartieren von Biotoptypen, floristischen und faunistischen Arten oder Artengruppen
  • Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden (hier: Stabstelle IGA 2027, UNB Stadt Gelsenkirchen, Landschaftsplaner des neugestalteten Nordsternparks)
  • Erstellen von Sitzungsvorlagen, Arbeitsheften und anderen Unter-lagen
  • Mitwirken an Anhörungs- oder Erörterungsterminen  (hier: Präsentation beim Naturschutzbeirat)
  • Ökologische Baubegleitung
    • Anbringen von Fledermauskästen
    • Auswahl und Anbringen von Nisthilfen für Turmfalke und Wal-dohreule
    • Kontrolle über aktuelle Besiedlung versch. Gebäude
    • Planung und Mitarbeit bei der Vergrämung von Stadttauben