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Lagerstätten

Im Bereich Lagerstätten bieten wir Ihnen Lösungen zu folgenden Fragestellungen an:

 

 

Lagerstättensicherung & Betriebsplanung

Aufmaß

Die langfristige Sicherung von Rohstoffkapazitäten bzw. Ablagerungsmöglichkeiten ist gerade vor dem Hintergrund einer restriktiven Raumordnungsplanung unerlässlich. Wir erstellen für Unternehmen Wirtschaftlichkeits- und Vermarktungsanalysen als unerlässliche Voraussetzung für unternehmerische Entscheidungen.

Wir bieten gezielte Standorterkundungen unter Berücksichtigung der notwendigen Infrastruktur sowie des gewinnbaren Lagerstättenvolumens (Vermessung, Risswerk). Die Auswertung vorhandener Informationen, sowie die detaillierte Erkundung der Lagerstätte mit Bestimmung der Lagerstättenquantität und –qualität, sind unerlässlich für aussagekräftige Wirtschaftlichkeitsprognosen.

 

 

Raumordnungs- und Genehmigungsverfahren

Die Realisierung eines Vorhabens (Rohstoffgewinnung, Deponiebetrieb, Altlastensanierung, Anlagenbau, etc.) erfordert im Vorfeld immer eine entsprechende Genehmigung bzw. Zulassung unter Berücksichtigung der geltenden Rechtslage.

Wir vertreten die Interessen der Unternehmen in der Raumordnungsplanung, z.B.  im Rahmen der Aufstellung bzw. Änderung von Regionalplänen (RP), Flächennutzungsplänen (FNP) und (vorhabenbezogene) Bebauungsplänen (BP).

Umfangreiche rechtliche Vorgaben sowie notwendige Untersuchungen und Gutachten im Antragsverfahren können für Unternehmer eine große Hürde bedeuten. Bei einer Antragstellung ist insbesondere unter dem Gedanken eines präventiven Umweltschutzes die mögliche Beeinträchtigung der Schutzgüter zu überprüfen. Wir sind spezialisiert auf das Verfassen von Genehmigungsanträgen nach

  • Bundesberggesetz (BBergG),
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG),
  • Gesetz zur Ordnung von Abgrabungen des Landes Nordrhein-Westfalen (AbgrabG NW),
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

 

 

 

 

Rekultivierung, Renaturierung & Folgenutzung

Bei befristeten Vorhaben ist abschließend das Gelände zu rekultivieren bzw. zu renaturieren, oder aber einer Folgenutzung zuzuführen. Wir verfügen über die entsprechende Fachkenntnis und jahrelange Erfahrung, diese Ziele einvernehmlich zu planen, und auch deren Umsetzung fachlich zu begleiten.

Um der Landwirtschaft möglichst wenig Fläche zu nehmen, bedeutet Rekultivierung meist die Wiederherstellung von landwirtschaftlichen Nutzflächen (Weideflächen, Ackerflächen). In enger Abstimmung mit den Fachbehörden planen und begleiten wir sämtliche Schritte bis zur landwirtschaftlichen Nutzung.

Gemäß den Zielen von Natur- und Landschaft planen wir in enger Abstimmung mit dem Betrieb und den Naturschutzbehörden die Gestaltung der Flächen. Dabei dient die Schaffung von Biotopen mit vielfältigen Habitatstrukturen zur Erhaltung von zahlreichen vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Viele unserer Renaturierungsprojekte stellen heute einen ökologischen Mehrwert dar.

Neben den Zielen der Rekultivierung und Renaturierung wird manchmal in enger Abstimmung mit den kommunalen Zielvorstellungen auch eine Folgenutzung (zum Beispiel Badegewässer, Wohnen am Wasser, gewerbliche Nutzung etc.) angestrebt und geplant. Auch hier unterstützen und begleiten wir das Vorhaben bis hin zur neuen Nutzung. In den meisten Fällen ist ein gesellschaftlicher Mehrwert der Folgenutzung gegeben.

 

 

 

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